Grundlegende Bestimmungen I Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Abschlussball der TANZSCHULE MOVINGART, vertreten durch Nicole Asam, Miesleuthen 1b, 94249 Bodenmais: Veranstaltungsbesucherinnen und den Veranstaltungsbesuchern – nachfolgend „Gast“ und/oder „Gäste“ genannt – welche den Abschlussball der TANZSCHULE MOVINGART zum ausgeschriebenen Termin besuchen.
1.2 Die Gäste erkennen mit Bestellung oder Erwerb der Eintrittskarte(n) für den Abschlussball der TANZSCHULE MOVINGART diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Abschlussball der TANZSCHULE MOVINGART als verbindlich für sich und alle Besucherinnen und Besucher der Veranstaltung an.
1.3 Die Tanzkursteilnehmer erkennen mit Buchung und der Teilnahme für den Tanzkurs der TANZSCHULE MOVINGART diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Tanzunterricht der TANZSCHULE MOVINGART als verbindlich für sich und für dessen Erziehungsberechtigte an.
1.3 Ein Anspruch auf Teilnahme an den Veranstaltungen besteht nur, soweit der Gast über eine geltende Eintrittskarte oder vergleichbare Zutrittsberechtigung verfügt.
1.4 Vertragsgegenstand Anmeldung Tanzkurs
Die Teilnahme am Tanzunterricht kann erst erfolgen, nachdem uns die komplette schriftliche Anmeldung des Teilnehmers vorliegt.
Die Anmeldungen eines Teilnehmers mit allen korrekten Daten zu einem von uns ausgeschriebenen Kurs sind verbindlich und können innerhalb
von 14 Tagen von uns angenommen werden.
Sollte der gewählte Termin mangels Teilnehmer nicht stattfinden, erfolgt eine Benachrichtigung. Für diese Fälle entfallen Kurshonorar und Reservierungspflicht.
Der Vertrag kommt zustande mit Zusendung Ihrer Anmeldung!
Mit Vertragsschluss ist der Teilnehmer zur vollständigen Zahlung der Kurshonorare mit allen Folgekosten laut Angebot und Paket verpflichtet und im Gegenzug zum Besuch des gebuchten Kurses berechtigt.
1.5 Vertragsgegenstand Teilnahme Tanzkurs
Da es sich hier um einen Paartanzkurs handelt ist die Teilnahme nur als Paar möglich. Bitte kümmern Sie sich im Vorfeld darum das Sie einen Tanzpartner zur Seite haben. Die TANZSCHULE MOVINGART ist weder verpflichtet noch verantwortlich das der Teilnehmer einen Tanzpartner hat. Diese Verantwortung trägt der Teilnehmer selbst!
Im Falle grob unbürgerlichen Betragens (z. B. Trunkenheit, Tätlichkeiten, Beleidigungen usw.) kann der Kursteilnehmer vom weiteren Unterricht ausgeschlossen werden. Es besteht kein Anspruch auf garantierte Durchführung des Kurses. Aus zwingenden betrieblichen Gründen (z. B. zu geringe Teilnehmerzahl, Erkrankung des Tanzlehrers, höhere Gewalt usw.) können Tanzkurstermine zusammengelegt, abgebrochen, verschoben oder in andere Kursräume verlegt werden. Die Voraussetzungen für einen ordentlich geleisteten Unterricht gelten auch dann als erfüllt, wenn der Tanzlehrer, der Ort oder der Termin gewechselt werden muss oder ein Zusammenlegen von Tanzkursen seitens der Tanzschule erfolgt.
1.6 Vertragsgegenstand Komplettpaket
Die aktuellen Gebühren für das im Angebot ausgeschriebene Komplettangebot ist in jedem Standort gültig.
Alle Preise sind Gesamtpreise inkl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
1.7 Vertragsgegenstand Zahlungsbedingungen
Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der vollen Kurshonorare mit allen Folgekosten wie Blumen, Buffet, Fotos, Eintrittskarten laut Ausschreibung. Nichtteilnahme, vorzeitiger Abbruch sowie Nichtinanspruchnahme von Unterrichtsstunden entbinden nicht von Zahlung des Kurshonorars. Die Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich. Die Kurshonorare sind nach Vertragsschluss sofort fällig und werden laut Abbuchungsauftrag Ihrerseits von angegebenen Konto abgebucht.
Für jede Mahnung nach Verzug wird je Mahnstufe eine Gebühr von 5,-€ sowie die anfallenden Stornokosten erhoben.
2 Vertragsgegenstand I Durchführung der Veranstaltung
2.1 Vertragsgegenstand ist die Möglichkeit des Besuchs des Abschlussballs der Tanzschule MovingArt, dem diese AGB zugrunde liegt. Die Einzelheiten, insbesondere die wesentlichen Merkmale der Veranstaltung und die Zugangsvoraussetzungen (z.B. notwendige Eintrittskarten), haben Sie schriftlich ausgehändigt bekommen und finden Sie auf der Buchungsseite sowie im Ticketshop im Internet auf www.movingart-tanz.de.
2.2 Die TANZSCHULE MOVINGART gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung und ist verpflichtet, sämtliche hierfür erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen.
3 Anmeldung
Der Anmeldezeitraum beginnt laut Ausschreibung. Nur solange der Vorrat reicht.
Die bei der Anmeldung ausgewählten Sitzplätze können im Nachgang vom Veranstalter geändert werden, um die bestmögliche Sitzplatzverteilung für alle zu gewährleisten.
4 Preise
4.1 Der Ticketpreis für den offiziellen Teil beträgt pro Person 26,50 Euro/29,50 € oder 32,50 € (brutto) je nach Ausschreibung und Buchung und enthält das kalt/warme Buffet vom Cateringservice Rupert Kraft.
4.2 In diesem Ticketpreis enthalten sind Buffet, Band sowie Securitykosten . Alle sonstigen Getränke sind nicht im Ticketpreis enthalten.
4.3 Der Ticketpreis für den Eintritt ab 21.00 Uhr beträgt pro Person 10,000 / 12,00 € (brutto) je nach Ausschreibung. In diesem Ticket ist kein Buffet enthalten. Alle sonstigen Getränke sind nicht im Ticketpreis enthalten.
5 Stornobedingungen
Eine Rückgabe der Tickets ist bis einschließlich vier Wochen vor Beginn des Tanzkurses an Ihrer Schule gegen volle
Erstattung des Ticketpreises möglich.
Danach ist keine Erstattung des Ticketpreises mehr möglich!
6 Anfangszeiten und Einlass
Nur die Eintrittskarten selbst enthalten verbindliche Daten (Datum und Anfangszeiten) des Abschlussballs. Kurzfristige Änderungen bleiben vorbehalten. Für Angaben in anderen Veröffentlichungen übernimmt die TANZSCHULE MOVINGART keine Gewähr.
7 Garderobe
Bei ausgewählten Veranstaltungen besteht die Möglichkeit, Kleidungsstücke an der Garderobe zur Aufbewahrung abzugeben. Dem Gast wird durch das Garderobenpersonal eine Garderobenmarke ausgehändigt. Die Garderobe wird gegen Vorlage der Garderobenmarke ohne Nachprüfung der Berechtigung an den Gast zurückgegeben. Bei Verlust der Garderobenmarke können die aufbewahrten Stücke nur ausgehändigt werden, wenn der Gast seine Berechtigung daran nachgewiesen oder glaubhaft gemacht hat. Bei Verlust oder Beschädigung an der Garderobe ist das Garderobenpersonal unverzüglich zu informieren. Reklamationen nach Verlassen der Veranstaltung werden nicht akzeptiert. Mit Aushändigung der Garderobenmarke übernimmt die TANZSCHULE MOVINGART die Haftung für grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert des Garderobenstücks. Von der Haftung ausgeschlossen sind Bargeld und andere in der Garderobe befindliche Gegenstände. Die Abgabe solcher Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr des Gastes. Sollte es kein Garderobenpersonal geben, so wird für die abgelegten Kleidungsstücke keine Haftung übernommen. Die Garderobengebühr beträgt 2,00 € je Kleidungsstück.
8 Fundsachen
Gegenstände aller Art, die auf dem Gelände und in Räumen des Veranstaltungsortes gefunden werden, sind beim Haus- oder Garderobenpersonal abzugeben. Die weitere Behandlung der Fundsachen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 978 ff. BGB.
9 Bild-, Film- und Tonaufnahmen
9.1 Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären die Gäste ihr unwiderrufliches und unentgeltliches Einverständnis zur Erstellung von Bildaufnahmen ihrer Person im Rahmen der Veranstaltung sowie zur Nutzung und Verwertung der Bildnisse durch die TANZSCHULE MOVINGART (Soziale Medien, Presse, Druckprodukte). Die TANZSCHULE MOVINGART kann nicht gewährleisten, dass Sie nicht auf einer der Bildaufnahmen zu sehen sind, die durch die TANZSCHULE MOVINGART genutzt werden.
9.2 Das Herstellen von gewerblichen Bild-, Film- und Tonaufnahmen aller Art durch die Gäste ist im Veranstaltungsort grundsätzlich untersagt. Gewerbliche Bild-, Film- und Tonaufnahmen aller Art durch die Gäste bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der TANZSCHULE MOVINGART. Die TANZSCHULE MOVINGART ist berechtigt, ihre Zustimmung hierzu von der Vereinbarung eines an sie zu zahlenden Entgelts abhängig zu machen. Die TANZSCHULE MOVINGART ist rechtzeitig vor der Veranstaltung von einer geplanten Berichterstattung zu unterrichten.
9.3 Zuwiderhandlungen gegen die Regelungen in Ziffer 8.2 können Schadensersatzansprüche zur Folge haben oder Maßnahmen nach Ziffer 12.1 nach sich ziehen.
10 Sicherheitsbestimmungen
Es gilt grundsätzlich die Bayerische Versammlungsstättenverordnung. Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten.
11 Datenschutz
Es gelten die Datenschutzhinweise der TANZSCHULE MOVINGART.
12 Hausrecht
12.1 Die TANZSCHULE MOVIGNART übt auf dem Gelände und in den Räumen des Veranstaltungsortes das Hausrecht aus. Die TANZSCHULE MOVINGART ist als Veranstalter für die Dauer der Veranstaltung sowie vor und nach der Veranstaltung berechtigt, Hausverweise und -verbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen zur Wahrung des Hausrechts zu ergreifen. Insbesondere können Gäste aus Veranstaltungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen sowie in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Benutzungsbestimmungen verstoßen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Gast die Veranstaltung stören oder andere Besucher belästigen wird. Eine Erstattung des Kartenpreises erfolgt in diesen Fällen nicht.
12.2 Technische Geräte, insbesondere Mobilfunkgeräte, Pager und Uhren mit akustischem Zeitsignal sind während des Abschlussballs im Veranstaltungsort auszuschalten.
12.3 Die Mitnahme eigener Speisen und Getränken in die Veranstaltungsräume und der dortige Verzehr sind nicht gestattet.
12.4 Das Rauchen ist in den Veranstaltungsräumen untersagt und auf den Außenflächen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.
12.5 Sofern der Eintritt zu einer bestimmten Veranstaltung an einen bestimmten Platz gebunden ist, darf der Gast lediglich den auf seiner Eintrittskarte ausgewiesenen Platz einnehmen.
12.6 Das private Anbieten und Weiterveräußern von Eintrittskarten auf dem Gelände oder in den Räumen der TANZSCHULE MOVINGART ist untersagt.
12.7 Den Anweisungen des Personals der TANZSCHULE MOVIGNART ist Folge zu leisten.
13 Haftung I Absage der Veranstaltung, Höhere Gewalt, wichtige Gründe
13.1 Für Schäden jeder Art, die ein Gast in den Räumen der Veranstaltung oder auf dem Gelände der TANZSCHULE MOVINGART und/oder am Veranstaltungsort erleidet, haftet die TANZSCHULE MOVINGART, ihre Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Fall grober Fahrlässigkeit ist die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen.
13.2 Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Infektionsschutzgründen, Streik, politischer Ereignisse oder sonstiger wichtiger Gründe nicht durchgeführt werden, sind Schadenersatzansprüche der Gäste gegenüber der TANZSCHULE MOVINGART, gleich welcher Art, ausgeschlossen. Eine Erstattung des Kartenpreises erfolgt in diesen Fällen nicht. Bei Verlegung der Veranstaltung behalten die Karten ihre Gültigkeit.
13.3 Die TANZSCHULE MOVINGART haftet insoweit weder für die ständige noch ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseite und der dort angebotenen Dienstleistung.
13.4 Die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 10.1 bis 10.3 gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
14 Jugendschutz
Für den Abschlussball gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Kinder unter 14 Jahren dürfen den Abschlussball nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person besuchen. Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren dürfen den Abschlussball bis 24 Uhr ohne Erziehungsbeauftragten besuchen, ab 24 Uhr nur mit personensorgeberechtigter oder erziehungsbeauftragter Person. Bei Teilnahme Minderjähriger ist die TANZSCHULE MOVINGART bei der Anmeldung und beim Betreten der Veranstaltung zu informieren. Das Alter der minderjährigen Person ist anzugeben. In jedem Fall ist es zwingend notwendig, dass Kinder und Jugendliche sowie Begleitpersonen einen amtlichen Lichtbildausweis mit sich zu führen.
15 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen nicht. Die Bestimmung soll vielmehr rückwirkend durch eine Regelung ersetzt werden, die rechtlich zulässig ist und in ihrem Gehalt der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
16 Anwendbares Recht I Gerichtsstand I Sonstiges
16.1 Die Vertragssprache ist Deutsch.
16.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsregelungen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts. Bezüglich Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, sofern hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
16.3 Erfüllungsort für alle Leistungen aus den vertragsgegenständlichen Geschäftsbeziehungen gem. Ziffer 2 „Vertragsgegenstand /Durchführung der Veranstaltung“ zwischen der TANZSCHULE MOVNGART und den Gästen ist der ausgeschriebenen Veranstaltungsort.
16.4 Der Gerichtsstand ist der Sitz der TANZSCHULE MOVINGART, sofern die Gäste nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland sind. Das Gleiche gilt, wenn die Gäste keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder der EU haben oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die TANZSCHULE MOVIGNART ist in den vorstehenden Fällen jedoch berechtigt, das Gericht am Sitz der Gäste anzurufen.
16.5 Die TANZSCHULE MOVINGART behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern.